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   LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12   

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LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12 (https://dejure.org/2012,101585)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 11.06.2012 - 4 O 89/12 (https://dejure.org/2012,101585)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 11. Juni 2012 - 4 O 89/12 (https://dejure.org/2012,101585)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12
    17 I. 1. Es entspricht herkömmlicher Rechtsprechung, dass schwerwiegende Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch des Betroffenen auf Ersatz der dadurch verursachten ideellen Einbußen nach § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG begründen (BGH, NJW 2005, 215).

    Die unberechtigten Aufnahmen des Beklagten von der Klägerin anlässlich deren gynäkologischer Untersuchungen und Behandlungen begründen zudem einen konkurrierenden Anspruch auf Geldentschädigung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 185, 201a Abs. 1 StGB (Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl. 2012, § 823, Rz. 69 m.w.N.) 3. Angesichts der dem Grunde nach gegebenen Haftung des Beklagten kann die von der Rechtsprechung ablehnend entschiedene (vgl. BGH, NJW 2005, 215, zur gleichlautenden Auffassung des Gesetzgebers vgl. Drucks. BT 14/7752, S. 49, 55), im rechtswissenschaftlichen Schrifttum hingegen kontrovers diskutierte Frage dahinstehen, ob der Klägerin aus dem Verhalten des Beklagten ein weiterer konkurrierender Schmerzensgeldanspruch wegen deliktischen Verhaltens (§§ 823, 253 Abs. 2 BGB) erwachsen ist.

    Zutreffender Rechtsprechung nach dient die Geldentschädigung zugleich der Prävention dergestalt, dass sie Mittel zur Verhaltenssteuerung beim Verletzer ist (BGH, NJW 2005, 215).

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12
    Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass das Recht am eigenen Bild bereits durch die nicht genehmigte Herstellung und Aufbewahrung von Aufnahmen verletzt werden kann (BGH, NJW 2010, 1533); eben dies ist bereits aufgrund des strafbaren Verhaltens des Beklagten anzunehmen.
  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12
    Deren Höhe, um die die Parteien im Wesentlichen streiten, hängt gefestigter Rechtsprechung nach vor allem von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner vom Anlass und den Beweggründen des Handelnden und vom Grad seines Verschuldens sowie insgesamt allen Umständen des Falls ab (BGH, NJW 2010, 763).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12
    Substantiierter Vortrag ist indes auch im Rahmen von § 827 BGB erforderlich (BGH, BeckRS 2008, 26951; OLG München, NJW-RR 2009, 1599).
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 88/08

    Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrags

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12
    Da die Klägerin keine Verletzung der in § 253 Abs. 2 BGB abschließend genannten Rechtsgüter (substantiiert) behauptet hat, scheidet auch eine Haftung des Beklagten auf Schmerzensgeld wegen einer Verletzung vertraglicher Pflichten aus dem mit ihr geschlossenen Behandlungsvertrag (§§ 675 Abs. 1, 611 Abs. 1, 280 Abs. 1 Satz 1 BGB) aus, so dass dahinstehen kann, ob die durch den Beklagten verletzten Neben- oder Schutzpflichten ihrem Schutzzweck nach überhaupt einen derartigen Schadensersatz gebieten (vgl. insoweit BGH, NJW 2009, 3025).
  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12
    Bei einem solchen Ausschluss handelt es sich um die Ausnahme vom Regelfall uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit, so dass auch bei vorhandenen Erkrankungen keine dahingehenden Vermutungen bestehen (OLG Schleswig, VersR 2010, 258); selbst dann nicht, wenn der Betroffene seit längerem an geistigen Störungen leidet (BAG, NJW 2009, 3051).
  • OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07

    Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12
    Bei einem solchen Ausschluss handelt es sich um die Ausnahme vom Regelfall uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit, so dass auch bei vorhandenen Erkrankungen keine dahingehenden Vermutungen bestehen (OLG Schleswig, VersR 2010, 258); selbst dann nicht, wenn der Betroffene seit längerem an geistigen Störungen leidet (BAG, NJW 2009, 3051).
  • BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12
    Substantiierter Vortrag ist indes auch im Rahmen von § 827 BGB erforderlich (BGH, BeckRS 2008, 26951; OLG München, NJW-RR 2009, 1599).
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